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Rechtliches für Models & Fotografen! Rechtliches
betreffend Urheberrecht der Fotografie Der
Fotograf darf natürlich Bilder machen - aber sie nicht etwa in
einem Bildband veröffentlichen, an eine Zeitung verkaufen oder
auf seine Internetseite stellen. Natürlich darf ein Bildnis verbreitet
werden, wenn die Einwilligung erteilt wurde. Das kann mündlich
oder schriftlich (etwa in einem Modelvertrag) erfolgen. Die Schriftform
ist allemal vorzuziehen, weil so spätere Beweisschwierigkeiten
für beide Seiten vermieden werden können. Als
Fotomodell haben Sie zunächst einmal Pflichten, die Sie gegenüber
der Foto- oder Werbeagentur oder dem Fotografen (Ihren Auftraggebern)
erfüllen müssen. Diese sind zumeist in einem Vertrag niedergelegt;
dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. Schriftliche Verträge sind jedoch allemal besser, denn Sie helfen, Mißverständnissen vorzubeugen und so Streit zu vermeiden und dienen - falls es einmal zu einem Gerichtsprozeß kommt - der Beweisbarkeit Ihres Standpunktes. (Für die o.a. Rechte & Pflichten übernehme ich keine Haftung: (Bezugsquelle-Quelle: Internet) |