Rechtliches für Models & Fotografen!

Rechtliches betreffend Urheberrecht der Fotografie


Das Recht am eigenen Bild
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung (Honorar) erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Der Fotograf darf natürlich Bilder machen - aber sie nicht etwa in einem Bildband veröffentlichen, an eine Zeitung verkaufen oder auf seine Internetseite stellen. Natürlich darf ein Bildnis verbreitet werden, wenn die Einwilligung erteilt wurde. Das kann mündlich oder schriftlich (etwa in einem Modelvertrag) erfolgen. Die Schriftform ist allemal vorzuziehen, weil so spätere Beweisschwierigkeiten für beide Seiten vermieden werden können.

Ausnahmen
Ohne die nach o.a. erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Rechte & Pflichten für Models

Als Fotomodell haben Sie zunächst einmal Pflichten, die Sie gegenüber der Foto- oder Werbeagentur oder dem Fotografen (Ihren Auftraggebern) erfüllen müssen. Diese sind zumeist in einem Vertrag niedergelegt; dies kann mündlich oder schriftlich geschehen.

Schriftliche Verträge sind jedoch allemal besser, denn Sie helfen, Mißverständnissen vorzubeugen und so Streit zu vermeiden und dienen - falls es einmal zu einem Gerichtsprozeß kommt - der Beweisbarkeit Ihres Standpunktes.

(Für die o.a. Rechte & Pflichten übernehme ich keine Haftung: (Bezugsquelle-Quelle: Internet)